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Fachverband      
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Kunsttherapie
TherapeutInnen
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Der GPK fördert die Anerkennung der kunsttherapeutischen Berufstätigkeit bei selbständig erwerbenden und in Institutionen tätigen KunsttherapeutInnen.

Der GPK strebt anhand des bestehenden Berufsbildes Kunsttherapie primär die HFP an und sekundär den Fachhochschulabschluss.

Der GPK verbindet die Berufsanerkennung mit einer Sicherung und Erweiterung der Berufsqualität und stellt entsprechende Angebote zur Verfügung.

Der GPK überträgt die effiziente Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit und der Berufspolitik einer professionellen Geschäftsleitung, welche im Auftrag des Vorstandes gemäss Pflichtenheft unter anderem eine BBT-Anerkennung (HFP-Ausbildungsstatus) und eine effiziente Öffentlichkeitsanerkennung etc. verwirklicht.

Das Berufspolitische Leitbild ist für den Vorstand und die Mitglieder des GPK verbindlich. Sie unterstützen es ideell, finanziell, persönlich aktiv und qualitätssichernd.

Der GPK hält sich an sein Berufspolitisches Leitbild und ist interessiert und offen gegenüber Kooperationspartnern wie Ausbildungsinstitute, Berufsverbände, Behörden und öffentliche Stellen, die das GPK-Leitbild mit unterstützen.
 
 
 
 
 







 
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