Der GPK fördert die Anerkennung der
kunsttherapeutischen Berufstätigkeit bei
selbständig erwerbenden und in Institutionen
tätigen KunsttherapeutInnen.
Der GPK strebt anhand des bestehenden
Berufsbildes Kunsttherapie primär die HFP an und
sekundär den Fachhochschulabschluss.
Der GPK verbindet die Berufsanerkennung mit
einer Sicherung und Erweiterung der
Berufsqualität und stellt entsprechende Angebote
zur Verfügung.
Der GPK überträgt die effiziente Umsetzung der
Öffentlichkeitsarbeit und der Berufspolitik
einer professionellen Geschäftsleitung, welche
im Auftrag des Vorstandes gemäss Pflichtenheft
unter anderem eine BBT-Anerkennung (HFP-Ausbildungsstatus)
und eine effiziente Öffentlichkeitsanerkennung
etc. verwirklicht.
Das Berufspolitische Leitbild ist für den
Vorstand und die Mitglieder des GPK verbindlich.
Sie unterstützen es ideell, finanziell,
persönlich aktiv und qualitätssichernd.
Der GPK hält sich an sein Berufspolitisches
Leitbild und ist interessiert und offen
gegenüber Kooperationspartnern wie
Ausbildungsinstitute, Berufsverbände, Behörden
und öffentliche Stellen, die das GPK-Leitbild
mit unterstützen. |
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